Datenschutzerklärung
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre Daten verwenden und welche Rechte Sie nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben.
I. Verantwortlicher
1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Schuldzinski
Helmholtzstraße 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 9 13 80 1000
E-Mail: konbeo@verbraucherzentrale.nrw
2. Datenschutzbeauftragte
datenschutz@verbraucherzentrale.nrw
II. Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Umfang der Datenverarbeitung
Für den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Freigabe erhöhter Beträge auf Ihrem Pfändungsschutzkonto (P-Konto), bitten wir Sie, sich unter Angabe personenbezogener Daten zu registrieren. Im Verlauf der Antragstellung fragen wir Sie nach weiteren Daten.
Im Einzelnen handelt es sich um Folgende:
- Namen
- Anschrift
- Passwort
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail Adresse
- Bankverbindung
- Namen, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis von unterhaltsberechtigten Personen
- zu zahlende Unterhaltsleistungen
- empfangene Leistungen
- ggf. Gesundheitsdaten
Im Zeitpunkt der Registrierung werden zudem folgende Daten gespeichert:
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit
Abhängig von der Postleitzahl Ihres Wohnortes stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. oder eine andere anerkannte Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO die beantragte Bescheinigung aus. Informationen zum Datenschutz bei der Ausstellung der Bescheinigung entnehmen Sie bitte den Hinweisen der jeweils zuständigen Verbraucherinsolvenzberatungsstelle.
2. Rechtsgrundlage
Für die Erhebung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit b. DSGVO die Rechtsgrundlage. Gegebenenfalls ergeben sich aus der Art der Leistung, die Sie erhalten, Informationen zu Ihrem oder dem Gesundheitszustand von Angehörigen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher Daten ist Ihre Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO.
3. Zweck
Die erhobenen Daten werden benötigt für die Kommunikation mit Ihnen sowie für die Beantragung bzw. Ausstellung der Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags auf Ihrem P-Konto.
4. Kategorien von Empfängern
Welche anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle die beantragte Bescheinigung ausstellt, ist abhängig von der Postleitzahl Ihres Wohnortes. Ihr Antrag wird daher an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet.
5. Kategorien von Empfängern
Auf unseren internen Systemen werden die Daten gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Ihr persönliches Konto können Sie selbst löschen. Wurde bereits eine Bescheinigung ausgestellt, ist diese auch weiterhin gültig. Fehlt die Bescheinigung noch, können wir Ihren Antrag nach Löschung des Kontos nicht mehr bearbeiten.
Haben Sie einen Antrag gestellt, ist die Speicherung Ihrer Daten zunächst zu seiner Bearbeitung erforderlich. Auch nach Ausstellung der Bescheinigung können vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen einer Löschung der personenbezogenen Daten des Antragstellers entgegenstehen. So sind gesetzliche Verjährungsfristen zu beachten, die in der Regel drei Jahre betragen.
6. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Sollte Ihr Gesundheitszustand zur Erhöhung des Freibetrags berechtigen, ist die Verarbeitung der Angaben dazu (Gesundheitsdaten) zur Bearbeitung des Antrags zwingend erforderlich. Im Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs Ihrer Einwilligung ist die Stellung des Antrags bzw. die Ausstellung der Bescheinigung daher nicht möglich.
III. Rechte der betroffenen Person
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sind Sie Betroffene:r im Sinn der DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO (Einschränkungen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) möglich)
- Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO (Einschränkungen nach § 35 BDSG möglich)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
- Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG
Stand: November 2024