Was ist KonBeO?

KonBeO ist ein digitaler Zugangsweg zum Erhalt einer P-Konto-Bescheinigung (Erhöhung des Freibetrags auf einem Pfändungsschutzkonto).

Mit dieser Anwendung können Sie alle notwendigen Angaben direkt online machen und dabei die erforderlichen Unterlagen einfach hochladen.

KonBeO bietet den Vorteil, dass Sie den Antrag ohne persönlichen Termin in Ruhe zuhause ausfüllen und unabhängig von Öffnungszeiten stellen können. Aktuell kann KonBeO nur in Nordrhein-Westfalen genutzt werden. Wir haben aber das Ziel in Zukunft das Angebot auf weitere Bundesländer auszuweiten.

Ihr Antrag wird durch eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle bearbeitet und Sie erhalten eine offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO zur Vorlage bei Ihrer Bank.

Wer benötigt eine P-Konto-Bescheinigung?

Personen, deren Einkünfte auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) mehr als 1.500 Euro/Monat betragen und für die gesetzlicher Schutz (Unpfändbarkeit) besteht. Weitere Informationen zum P-Konto finden Sie unter: verbraucherzentrale.nrw/Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung

Ob in Ihrem Fall die Erhöhung des Freibetrags durch eine P-Konto-Bescheinigung möglich ist, erfahren Sie durch Beantwortung von 5 kurzen Fragen vor der Registrierung.

Ist die Benutzung von KonBeO kostenpflichtig?

Nein, die Nutzung von KonBeo ist aufgrund der Förderung durch das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen kostenlos, genau wie auch der persönliche Besuch einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.

Sind meine Daten bei KonBeO sicher?

Ja. Durch das Anlegen eines Accounts, den persönlichen Login sowie einer verschlüsselten Übertragung ist die Nutzung der Anwendung sicher. Es werden nur Daten erfasst, die für die Erteilung einer P-Konto-Bescheinigung notwendig sind. Die Daten werden innerhalb der Anwendung auch nur an die jeweilige bearbeitende anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle übermittelt.

Wer ist für meinen Antrag bei KonBeO zuständig?

Ihr Antrag wird an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, die in Ihrem PLZ-Gebiet tätig ist, übermittelt. Sie erhalten direkt im Anschluss an Ihre Antragstellung eine E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, bei wem Ihr Antrag in Bearbeitung ist.

Wenn Sie den Antrag direkt über die Webseite einer anerkannten Stelle stellen, bleibt der Antrag bei dieser Beratungsstelle. Sie haben auch die Möglichkeit vor dem Absenden des Antrags, eine Beratungsstelle auszuwählen, wenn sie dort schon in Beratung sind.

Wird die Bescheinigung von Banken akzeptiert?

Ja. Sie erhalten eine ausgefüllte offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO in Form der von den anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen auch sonst verwendeten Musterbescheinigung, die seit Einführung im Jahr 2010 bei Banken und Sparkassen weithin anerkannt wird.

Wird die Bescheinigung direkt an meine Bank übermittelt?

Nein, grundsätzlich lassen sich die Banken und Sparkassen die Bescheinigung im Original von den Kontoinhaber:innen vorlegen.

Wie lange dauert es, bis ich die Bescheinigung erhalte? 

Die Bearbeitung Ihres Antrags wird in der Regel 3-5 Werktage dauern, bei hoher Nachfrage oder schwieriger Fall-Konstellation eventuell länger.

Was mache ich, wenn sich etwas geändert hat und ich eine neue Bescheinigung benötige?

In diesem Fall können Sie sich einfach wieder in Ihren Account einloggen, Angaben zu den Änderungen machen und einen neuen Antrag stellen.

Ich verstehe schlecht Deutsch, gibt es die Anwendung auch in anderen Sprachen?

Aktuell noch nicht. Bitten Sie Freunde / Familienmitglieder um Hilfe oder nutzen Sie an den Stellen, wo Sie etwas nicht richtig verstehen, Hilfsmittel wie z.B. eine Übersetzungs-App.

Wie erfahre ich, dass meine Bescheinigung fertig ist?

Sie erhalten bei Änderungen des Beabeitungs-Status (Nachfragen, Erteilung der Bescheinigung etc.) direkt eine E-Mail an die von Ihnen benannte Mailadresse und können sich dann in Ihren KonBeO-Account einloggen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Je nach den von Ihnen gemachten Angaben sind z.B. folgende Unterlagen hochzuladen:

Angaben zuaktuelle Dokumente zum Nachweis
Ehepartner / eingetragene LebenspartnerschaftHeiratsurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde (Urkunde vom Standesamt); bei Eheschließung im Ausland mit beglaubigter Übersetzung
Getrennt lebende Partner denen Unterhalt gezahlt wirdHeiratsurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde (Urkunde vom Standesamt) und aktueller Kontoauszug/ Quittung aus der die Zahlung hervorgeht oder schriftliche Bestätigung vom Zahlungsempfänger bei Barzahlung
Geschiedene Partner denen Unterhalt gezahlt wirdScheidungsurteil/ Unterhaltsurteil und aktueller Kontoauszug/ Quittung aus der die Zahlung hervorgeht oder schriftliche Bestätigung vom Zahlungsempfänger bei Barzahlung
Kinder im Haushalt (leibliche und Adoptivkinder)Geburts-/ Adoptionsurkunde oder vergleichbarer Nachweis (Einschulungsbescheid/ Kinderbetreuungsgebühren…); bei ausländischer Urkunde zusätzlich eine beglaubige Übersetzung
Kinder außerhalb des Haushalts für die Unterhalt gezahlt wird (leibliche und Adoptivkinder)Geburts- /Adoptionsurkunde oder vergleichbarer Nachweis (Einschulungsbescheid/ Kinderbetreuungsgebühren…) und aktueller Kontoauszug/ Quittung aus der die Zahlung hervorgeht oder schriftliche Bestätigung vom Zahlungsempfänger bei Barzahlung  
KindergeldKindergeldescheid oder aktueller Kontoauszug aus dem Kindergeldgutschrift und als Absender die Familienkasse hervorgeht
KinderzuschussBescheid von der zahlenden Stelle
Bürgergeld oder Sozialhilfe für Personen der Bedarfsgemeinschaft geht auf das Konto einBescheid aus denen die Leistung für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hervorgeht
Leistungen zum Ausgleich eines Mehraufwands für Körper- oder Gesundheitsschäden z.B. Blindengeld, Pflegegeld, Kleiderverschleißzulage, Kraftfahrzeughilfe, Schwerstbeschädigtenzulage u.v.m.Bescheid von der zahlenden Stelle
Einmalige Sozialleistungen z.B. Erstattung für Kind nach Geburt, Kosten für Klassenfahrten, Heizkostenbeihilfe, Verhinderungspflege u.v.m.Bescheid von der zahlenden Stelle oder Kontoauszug mit der Zahlung