Häufige Fragen zur
Konto Bescheinigung Online
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu KonBeO.
Stand: 14.11.2025
Probleme bei der Registrierung?
Mögliche Fehler können sein:
– Die IBAN ist nicht vollständig. Bitte geben Sie Ihre korrekte IBAN (22stellig) ein. Es dürfen keine Kleinbuchstaben oder Sonderzeichen enthalten sein.
– Die IBAN beginnt nicht mit DE, das kann zu Problemen führen
– Tippfehler bei der E-Mail-Adresse, beide Felder müssen übereinstimmen
Probleme beim Absenden des Antrags?
Mögliche Fehler können sein:
– Der jeweilige Link zur Nutzungsvereinbarung und den Datenschutzhinweisen wurde nicht geöffnet. Es reicht nicht aus, das Häkchen zu setzen, die Dokumente müssen über den blau unterlegten Link geöffnet werden!
– Es wurden nicht überall die Ja-Nein-Felder geklickt. Bitte prüfen Sie die rot markierten Felder und korrigieren/ergänzen Ihre Eingaben.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Je nach den von Ihnen gemachten Angaben sind z.B. folgende Unterlagen hochzuladen:
Was ist KonBeO?
KonBeO ist ein digitaler Zugangsweg zum Erhalt einer P-Konto-Bescheinigung (Erhöhung des Freibetrags auf einem Pfändungsschutzkonto).
Mit dieser Anwendung können Sie alle notwendigen Angaben direkt online machen und dabei die erforderlichen Unterlagen einfach hochladen.
KonBeO bietet den Vorteil, dass Sie den Antrag ohne persönlichen Termin in Ruhe zuhause ausfüllen und unabhängig von Öffnungszeiten stellen können.
Ihr Antrag wird durch eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle bearbeitet und Sie erhalten eine offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO zur Vorlage bei Ihrer Bank.
Wer benötigt eine P-Konto-Bescheinigung?
Personen, deren Einkünfte auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) mehr als 1.560 Euro/Monat betragen und für die gesetzlicher Schutz (Unpfändbarkeit) besteht. Weitere Informationen zum P-Konto finden Sie unter: verbraucherzentrale.nrw/Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung
Ob in Ihrem Fall die Erhöhung des Freibetrags durch eine P-Konto-Bescheinigung möglich ist, erfahren Sie durch Beantwortung von 5 kurzen Fragen vor der Registrierung.
Ist die Benutzung von KonBeO kostenpflichtig?
Nein, die Nutzung von KonBeo ist aufgrund der Förderung durch das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen kostenlos, genau wie auch der persönliche Besuch einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.
Sind meine Daten bei KonBeO sicher?
Ja. Durch das Anlegen eines Accounts, den persönlichen Login sowie einer verschlüsselten Übertragung ist die Nutzung der Anwendung sicher. Es werden nur Daten erfasst, die für die Erteilung einer P-Konto-Bescheinigung notwendig sind. Die Daten werden innerhalb der Anwendung auch nur an die jeweilige bearbeitende anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle übermittelt.
Wer ist für meinen Antrag bei KonBeO zuständig?
Ihr Antrag wird an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, die in Ihrem PLZ-Gebiet tätig ist, übermittelt. Sie erhalten direkt im Anschluss an Ihre Antragstellung eine E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, bei wem Ihr Antrag in Bearbeitung ist.
Wenn Sie den Antrag direkt über die Webseite einer anerkannten Stelle stellen, bleibt der Antrag bei dieser Beratungsstelle. Sie haben auch die Möglichkeit vor dem Absenden des Antrags, eine Beratungsstelle auszuwählen, wenn sie dort schon in Beratung sind.
Wird die Bescheinigung von Banken akzeptiert?
Ja. Sie erhalten eine ausgefüllte offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO in Form der von den anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen auch sonst verwendeten Musterbescheinigung, die seit Einführung im Jahr 2010 bei Banken und Sparkassen weithin anerkannt wird.
Wird die Bescheinigung direkt an meine Bank übermittelt?
Nein, grundsätzlich lassen sich die Banken und Sparkassen die Bescheinigung im Original von den Kontoinhaber:innen vorlegen. Über KonBeO erhalten Sie eine PDF, die Sie entweder im Onlinebanking hochladen oder bei Ihrer Bank ausgedruckt einreichen können.
Wie lange dauert es, bis ich die Bescheinigung erhalte?
Die Bearbeitung Ihres Antrags wird in der Regel 3-5 Werktage dauern, bei hoher Nachfrage oder schwieriger Fall-Konstellation eventuell länger.
Achtung: Wenn der Zahlungseingang im letzten Monat gebucht wurde und Sie den Antrag für die Bescheinigung erst am Ende des aktuellen Monats stellen, kommt die Bescheinigung möglicherweise zu spät. Die Schutzfrist für Zahlungseingänge endet nach dem Gesetz am Ende des Folgemonats nach Geldeingang. In diesem Fall empfehlen wir einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle.
Was mache ich, wenn sich etwas geändert hat und ich eine neue Bescheinigung benötige?
In diesem Fall können Sie sich einfach wieder in Ihren Account einloggen, Angaben zu den Änderungen machen und einen neuen Antrag stellen.
Achtung: Nach Erhalt einer Bescheinigung können Sie erst 30 Tage später wieder einen neuen Antrag stellen.

































